
AVWS – Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung
Was versteht man unter AVWS?
Eine auditive Verwarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) liegt vor, wenn zentrale Prozesse des Hörvermögens beeinträchtigt sind. Dies sind Störungen, bei denen zwar "das Gehör in Ordnung ist", die Betroffenen aber trotzdem nicht richtig verstehen können.
Eltern berichten zum Beispiel, dass ihre Kinder mehrfach angesprochen werden müssen, dass sie sich Anweisungen oder Zahlenreihen nicht richtig merken können oder dass sie Schwierigkeiten bei Störschall (im Klassenzimmer) haben, in Ruhe aber viel besser hören bzw. verstehen.
Kinder mit AVWS verfügen in der Regel über eine normale Intelligenz und ein "normales" peripheres Hörvermögen, trotzdem verstehen sie schlecht.
Abklärung
Neben der Prüfung des peripheren Hörvermögens und der nonverbalen Intelligenz wird auf der Grundlage eines ersten Screenings eine umfassende Diagnostik in Bezug auf die verschiedenen Funktionen der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung durchgeführt. Ein interdisziplinäres Team berät Sie anschließend über verschiedene Möglichkeiten der Förderung, Therapie und Unterstützung sowie pädagogische Maßnahmen.
Ablauf/Anmeldung zur AVWS-Abklärung am LZH Dornbirn:
Checkliste ausfüllen:
- Download: AVWS-Checkliste (pdf)
- Alle benötigten Daten vollständig anführen
- Auffälligkeiten/Beobachtungen ankreuzen
- Können alle Laute der deutschen Sprache einzeln gebildet werden? Falls nein, bitte Lauttabelle (pdf) ausfüllen und der Checkliste beilegen
- Ergänzende Bemerkungen anfügen
- Erziehungsberechtigte Person und Fachperson (Pädagogik, Therapie, Psychologie, Medizin) unterschreiben (gemeinsam auf einer Checkliste)
Checkliste dem LZH übermitteln:
- Die vollständig ausgefüllte Checkliste muss vor dem Abklärungstermin dem LZH vorliegen
- Übermittlung der Checkliste an das LZH per Post oder E-Mail
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und die aktuelle Wartezeit
- Die Eltern werden von einer Mitarbeiterin des LZHs zwecks Terminvereinbarung telefonisch kontaktiert
- Nach Abschluss der Diagnostik wird Ihnen ein Selbstbehalt (pdf) in Rechnung gestellt, Beiblatt "Befreiung" (pdf)
Postadresse: Landeszentrum für Hörgeschädigte, Feldgasse 24, 6850 Dornbirn
E-Mail: verwaltung(at)lzh.at
Downloads:
Abklärungsschritte für Eltern (pdf)
Information für Schulen, Kindergärten, aks, ifs, Schulpsychologie bzgl. AVWS (pdf)
AVWS-Checkliste Formular (word)
AVWS-Checkliste Formular (pdf)
Informationen zum Selbstbehalt (pdf)
Beiblatt "Befreiung von Eigenleistungsanteilen" (pdf)
Detaillierte Informationen AVWS (pdf)
Kontaktperson:
Jasmin Köck
Tel.: +43 5572 25733-152
E-Mail: jasmin.koeck(at)lzh.at