Informationen des LZH zum Corona-Virus
Wir nehmen die Situation rund um das Corona-Virus immer noch ernst und werden unser Möglichstes tun, damit sich die Krankheit nicht weiter ausbreitet. An erster Stelle steht für uns dabei die Gesundheit unserer Klient*innen und Mitarbeiter*innen.
Für unsere Besucher gelten die von der Bundesregierung vorgegebenen Maßnahmen:
3G-Nachweis:
- Impfnachweis (neun Monate nach Vollimmunisierung) oder
- Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion bzw. Absonderungsbescheid für eine positive Testung innerhalb der letzten 180 Tage oder
- Negatives Testergebnis: entweder PCR-Test (bis 72 h gültig) oder Antigentest einer befugten Stelle (bis 24 h gültig)
FFP2 Maskenpflicht im ganzen Gebäude
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung im Sinne unserer Gesundheit und bitte um Verständnis für die vorgegebenen Maßnahmen.
Mit besten Grüßen
Dir. Johannes Mathis, Geschäftsführer