Spenden für das LZH
Spenden-Absetzbarkeit
Spendenbegünstigte Organisationen wie das Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH) müssen die Spendensummen direkt an das Finanzamt melden (die Spender*innen müssen also selber keine Spenden mehr melden). Die Daten werden somit automatisch in Ihre Arbeitnehmerveranlagung übernommen.
Was müssen Sie als Spender*in tun?
Möchten Sie Ihre Spende(n) steuerlich geltend machen, müssen Sie uns bitte bis Ende des Jahres Ihren vollständigen Vor- und Zunamen (inklusive aller Vornamen) sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Die Daten übermitteln Sie bitte direkt an:Sabine Willibald, LZH, Feldgasse 24, 6850 Dornbirn, E-Mail: verwaltung(at)lzh.at. Außerdem können Sie Vorname, Nachname und Geburtsdatum bei der Überweisung direkt auf dem Zahlschein notieren. Wenn Sie Ihre Spende nicht steuerlich absetzen wollen, müssen Sie nichts unternehmen.
Welche Spenden sind von der Steuer absetzbar?
Sie können alle Spenden absetzen, die Sie an eine der spendenbegünstigten gemeinnützigen Organisationen wie zum Beispiel das LZH gespendet haben. Die Registrierungsnummer unseres Spendenbegünstigungsbescheids lautet auf: SO 1519. Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie unter www.bmf.gv.at.
Datensicherheit
Ihr vollständiger Name, Ihr Geburtsdatum und die Spendenhöhe werden von uns in verschlüsselter Form an das Finanzamt übermittelt. Die Daten dürfen auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Damit ist der Datenschutz gesichert!
Kontrolle
Haben Sie einen Finanz-Online-Zugang im Internet? Dann können Sie dort ab März des Folgejahres die für Sie angegebene Spendensumme einsehen. Haben Sie keinen Finanz-Online-Zugang, so können Sie Ihren steuerlich absetzbaren Spendenbetrag in Ihrem Steuerbescheid einsehen.
Bankverbindung:
Raiffeisenbank Hohenems IBAN AT26 3743 8000 0004 1004 BIC RANMAT21